Dipeka AG - Berufliche Vorsorge mit Weitsicht
Entscheidungshilfen und Planungssicherheit – das suchen Pensionskassen und Unternehmen im immer anspruchsvoller werdenden Vorsorgemarkt. Seit 2006 betreuen und beraten wir Stiftungsräte und Firmenvertreter in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Gemeinsam mit Ihnen leisten wir einen Beitrag zur Sicherung der sozialen Wohlfahrt Ihrer Versicherten.
Besuchen Sie unter dem nachfolgenden Link auch unsere Partnerfirma die PK Expert AG.
Persönlich und pragmatisch
Wir legen Wert auf die Nachvollziehbarkeit unserer Analysen und den nachhaltigen Wissenstransfer zu unseren Kunden. Weil wir persönlich und ehrlich kommunizieren, sind unsere Kundenbeziehungen langfristig. Erwarten Sie von uns fachliche Aktualität und eine pragmatische, transparente Vorgehensweise.
Wir machen damit gute Erfahrungen: Das Verständnis für die Zusammenhänge in dieser komplexen Thematik erleichtert die Akzeptanz unserer Kundinnen und Kunden für eine weitsichtige Ausrichtung der beruflichen Vorsorge. Vor allem tragen wir Sorge zur finanziellen Zukunft Ihrer Destinatäre.
Unser Team
Peter K. Bachmann
lic.rer.pol.,
Pensionskassen-Experte SKPE
044 487 16 91
Gianluca Camenisch
MSc in Actuarial Science
061 271 88 78
Martin Franceschina
lic.phil.nat., Aktuar SAV,
Pensionskassen-Experte SKPE
031 720 13 60
Yves Goldmann
dipl. natw. ETH,
Pensionskassen-Experte SKPE
044 487 16 94
Dominique Koch
lic.oec.publ.,
Pensionskassen-Experte SKPE
061 271 88 71
Susanne Liver
Aktuariat
044 487 16 95
susanne.liver@dipeka.ch
Boris Morf
dipl. Betr.-oek. FH,
Pensionskassen-Experte SKPE
061 271 88 70
Chantal Peeters
MSc in Statistics, Aktuarin SAV
Pensionskassen-Expertin SKPE
061 271 88 75
Esther Sager
Pensionskassen-Expertin SKPE
044 487 16 93
Christina Schweighauser
Aktuariat
044 487 16 96
christina.schweighauser@dipeka.ch
Neue Lösungsansätze
Als Experten für die berufliche Vorsorge kümmern wir uns auf der einen Seite um klassische Aufgaben, wie die periodische Erstellung des versicherungstechnischen Gutachtens und der Gestaltung von Reglementen. Wir leisten auch einen Beitrag zu Ihrer Weiterbildung und begleiten Sie bei Spezialprojekten.
Damit begnügen wir uns aber nicht. Gemäss neuster Rechtsprechung stehen Experte und Stiftungsrat in einem Dauerverhältnis. Gemeinsam sind sie dafür verantwortlich, dass die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Dipeka hat dazu ein pragmatisches und nachvollziehbares Instrument geschaffen: Die periodische und gesamtheitliche Risikobeurteilung. Sie als Stifungsrätin oder Stiftungsrat können Ihr Amt dadurch professionell und für die Kontrollorgane nachvollziehbar ausüben.
Folgen Sie diesem Link und erfahren Sie mehr über die risikoorientierte Vermögensanlage.
Schliesslich unterstützen wir Unternehmen beim Anschluss an Sammelstiftungen und Vorsorgekommissionen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Publikationen
Pensionskassen aktuell
Artikel in "Fakten und Trends, Februar 2024"
Yves Goldmann Publiziert: 03.2024
Wir nehmen die bevorstehende Abstimmung zur BVG-Reform zum Anlass für einen spannenden Blick über die Landesgrenze. Unser Gastautor Yves Goldmann sagt, was die Schweiz seiner Meinung nach von Liechtenstein lernen könnte.
Fachrichtlinie FRP 4
Artikel in "Schweizer Personalvorsorge"
Dominique Koch - Yves Goldmann Publiziert: 03.2024
Alljährlich publiziert die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) die Obergrenze zur Fachrichtlinie FRP 4. Die betreffende Mitteilung findet jeweils hohe Resonanz in den Medien und teilweise auch bei den Stiftungsräten, die über die Höhe des technischen Zinssatzes zu befinden haben. Die Bedeutung der Obergrenze, die zahlreiche Medien ihr zuschreiben, ist jedoch zu relativieren.
Beteiligung von Rentnern
Artikel in "veb.ch"
Boris Morf - Yves Goldmann Publiziert: 04.2023
Ein Stiftungsratsbeschluss zur Verteilung von freien Mitteln zugunsten der Rentner zieht eine Rentenerhöhung oder eine Einmalzahlung nach sich. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile – sowohl für den Rentner als auch für die Vorsorgeeinrichtung (VE). Zudem gibt es eine Reihe von Zusatzfragen, die im Rahmen einer Verteilung beantwortet sein wollen..
Inflation – Was bedeutet das in der zweiten Säule?
Variable Lohnanteile sind in der Pensionskasse nicht zwingend versichert
Artikel in "Penso"
Dominique Koch Publiziert: 06.2022
In der AHV sind grundsätzlich jegliche Vergütungen bis hin zu Naturallöhnen wie Kost und Logis mit wenigen Ausnahmen versichert. In der 2. Säule bestehen Gestaltungsspielräume – auch zum Nachteil der Beschäftigten. Pensionskassen-Experte Dominique Koch schafft Klarheit.
Lösungen für Mitarbeiter und Kader
Artikel in "Schweizer Personalvorsorge"
Dominique Koch, Urs Burch Publiziert: 04.2022
Variable Löhne zu administrieren ist für Vorsorgeeinrichtungen aufwendig, da eine Änderung des gemeldeten Lohns zu neuen Lohnabzügen und versicherten Leistungen führt. Dadurch entstehen sich permanent ändernde Beitragsrechnungen an den Arbeitgeber. Wie sehen die Umsetzungslösungen in der Praxis aus?
Hat der Abwärtstrend ein Ende?
Artikel in "Schweizer Personalvorsorge"
Dominique Koch Publiziert: 06.2021
Die Entwicklung der Höhe der Umwandlungssätze (UWS) und der technischen Zinssätze (TZ) zeigte in den vergangenen Jahren deutlich nach unten. Wird das Augenmerk auf die langfristige Finanzierbarkeit der im UWS unterlegten erforderlichen Rendite gelegt, kann dies zu einem stabileren UWS führen – solange die risikolosen Zinssätze nicht weiter markant und dauerhaft sinken.
Elegante Zahl mit vielen Einflussfaktoren
Artikel in "Schweizer Personalvorsorge"
Dominique Koch, Chantal Peeters Publiziert: 03.2021
Der Umwandlungssatz (UWS) ist eine zentrale Grösse in der beruflichen Vorsorge, vielleicht sogar die wichtigste. Mithilfe des Umwandlungssatzes gelingt es auf einfache Weise, aus einem Altersguthaben die Altersrente zu ermitteln. Wie berechnet sich der Umwandlungssatz und welche Bedeutung haben die Einflussfaktoren?
Offene Stellen
Zur Zeit haben wir keine offenen Stellen zu besetzen.
Wir sind aber immer am Kontakt mit talentieren, angehenden Pensionskassen-Experten interessiert.
Haben Sie Fragen? Herr Morf (+41 61 271 88 70) gibt Ihnen gerne nähere Informationen.
Kontakt
Dank Büros in Zürich, Basel und Bern garantieren wir Ihnen eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und eine effiziente Zusammenarbeit.
Adresse Zürich
Dipeka AG
Hohlstrasse 515
8048 Zürich
Tel. |
+41 (0)44 487 16 90 |
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Adresse Basel
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